Die Philosophie der Steuerkanzlei Haberkorn
Wir beraten auf Augenhöhe: Fachlich. Menschlich. Kompetent.
Wir legen größten Wert auf ein vertrauenswürdiges Verhältnis zu unseren Mandanten – und das aus Überzeugung. Denn Steuerberatung ist Vertrauenssache. Und dieses Vertrauen erfordert ein hervorragendes persönliches Verhältnis zwischen Klient und Steuerberater. Davon profitieren letztendlich beide Seiten: Der Erfolg unserer Mandanten spiegelt schließlich auch den Erfolg unserer Kanzlei wieder.
Aufrichtig
Bei uns wird offene und ehrliche Kommunikation gelebt – sowohl mit unseren Klienten als auch unter unseren Mitarbeitern. Jeder Mandant und jeder Kollege wird mit all seinen Anliegen stets ernst genommen und erhält ohne Ausnahme schnellstmöglich eine persönliche Rückmeldung.
Persönlich
Bei uns sind Menschen keine Nummern oder Aktenzeichen – wir kümmern uns immer persönlich um Sie und Ihre Anliegen. Denn jede Situation – ob beruflich oder privat – ist anders und erfordert daher stets eine individuelle Betrachtungsweise im fachlichen genauso wie im menschlichen Sinne.
Erfolgreich
Bei uns gibt es keine Standardlösungen, sondern individuelle Beratungskonzepte, die passgenau auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind. Genau diese auf Kommunikation, Menschlichkeit und Vertrauen basierende Herangehensweise bildet das Fundament unseres Erfolgs.
Ob privat, Gewerbe oder Landwirtschaft. Wir sind für Sie da.
Als starker Partner an Ihrer Seite unterstützen wir Sie zuverlässig und umfangreich, wo immer Sie uns brauchen.
Aktuelle Downloads
Nutzen Sie gerne unsere nützlichen Dokumente und Vorlagen für Ihre Buchhaltung und Personalverwaltung.
„Wir beraten zuverlässig: Bodenständig. Seriös. Solide.“
Peter Haberkorn, Steuerberater
Aktuelle Informationen für unsere Mandanten
Elektronische Rechnung
Schon mit Wirkung ab dem 01.01.2025 wurde durch das Wachstumschancengesetz die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) ins Leben gerufen. Sie greift allerdings „nur“ bei Leistungen zwischen zwei inländischen Unternehmern...
Geschäfts- und Firmenwagen
I. Überblick Bei Führungskräften und im Außendienst tätigen Mitarbeitern gehört ein Firmenwagen meist „on top“ zu den Gehaltsbestandteilen. Darf ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch für private Fahrten nutzen, muss er diesen Nutzungsvorteil...