Schon mit Wirkung ab dem 01.01.2025 wurde durch das Wachstumschancengesetz die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) ins Leben gerufen. Sie greift allerdings „nur“ bei Leistungen zwischen zwei inländischen Unternehmern (inländisches B2B-Geschäft). Außerdem gibt es einige Ausnahmen und abhängig von der Unternehmensgröße gelten verschiedene Übergangsfristen. Auf die wichtigsten Punkte der umfassenden neuen Verpflichtung soll im Folgenden kurz eingegangen werden.

Was ist eine E-Rechnung?

Ab dem 01.01.2025 ist eine E-Rechnung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Diese Vorgaben werden derzeit z.B. vom sog. XRechnung-Format oder dem ZUGFeRD-Format erfüllt. Eine per E-Mail versandte „bloße“ PDF-Rechnung erfüllt die neuen Vorgaben nicht mehr!

Wer muss ab 2025 E-Rechnungen ausstellen?

Niemand muss sich schon zum 01.01.2025 hinsichtlich der Ausstellung von E-Rechnungen im inländischen B2B-Geschäft umstellen. Das garantieren entsprechende Übergangsregelungen (dazu sogleich).

Aber: Jeder Unternehmer hat ab 2025 das Recht im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen auszustellen. Eine Zustimmung des Rechnungsempfängers ist nicht länger erforderlich.

Umgekehrt ergibt sich hieraus für alle inländischen Unternehmer ab dem 01.01.2025 die Pflicht, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Eine erhaltene E-Rechnung kann dann nicht länger zurückgewiesen werden.

Übergangsregelung bis Ende 2026

Für alle Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2026. Bis dahin können auch noch Papierrechnungen versandt werden. Dasselbe gilt für elektronisch übersandte Rechnungen, die die neuen Formatvorgaben nicht erfüllen (z.B. bloße PDF-Datei).

Wer muss ab 2027 E-Rechnungen ausstellen?

Ab 2027 sind dann aber Unternehmen, deren Vorjahresumsatz 800.000 EUR übersteigt, im inländischen B2B-Geschäft verpflichtet, E-Rechnungen nach den neuen Formatvorgaben auszustellen.

Wer muss ab 2028 E-Rechnungen ausstellen?

Ab 2028 sind alle Unternehmen verpflichtet, bei inländischen B2B-Geschäften E-Rechnungen auszustellen.